Konstruktionsprinzipien des Gesellschaftsrechts und seiner (Unternehmens-)Formen
Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland stellt prinzipiell zwei Möglichkeiten der Organisation von Unternehmen zur Verfügung: Ein Unternehmer kann sein Unternehmen einzelkaufmännisch betreiben und allein führen; er kann sich jedoch auch mit mehreren anderen Personen zusammenschließen und mit ihnen das Unternehmen gemeinsam führen. In diesem Fall entsteht eine Gesellschaft, deren Verhältnisse vom Gesellschaftsrecht erfasst und geregelt werden. Im Rahmen der deutschen Wirtschaftsordnung spielen die gesellschaftsrechtlich verfassten Unternehmen die fundamentale Rolle. Der entscheidende Schlüssel zu ihrer Anwendung ist die Kenntnis der Konstruktionsprinzipien des Gesellschaftsrechts und seiner (Unternehmens-)Formen.
Rolf Steding
deu
text/html
http://hdl.handle.net/10419/26751
Adapt according to the presented license agreement and reference the original author.